Rechtsprechung
OLG Schleswig, 29.01.1981 - 8 WF 28/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 91, 116a, 121
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Erstattungsfähigkeit der Verkehrsgebühr im zweiten Rechtszug eines Unterhaltsprozesses. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SchlHA 1981, 55
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 26.01.1981 - 8 WF 136/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 269, 626, 767
Verfahrensrecht; Klagerücknahme; Kostenentscheidung; Berücksichtigung einer streitigen Vereinbarung über die Kosten. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SchlHA 1981, 55
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.1981 - 8 WF 136/80
Davon mag bei klar zutage liegenden abweichenden Sachverhalten eine Ausnahme gemacht werden, so etwa, wenn für § 269 ZPO angenommen wird, eine andere Kostenverteilung in einem, auch außergerichtlichen, Vergleich gehe der gesetzlichen Kostenfolge vor (BGH NJW 1961, 460; MDR 1972, 945;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 39. Aufl. § 269 Anm. 4 B mwN); eine Beweiserhebung darüber jedoch, ob eine solche Kostenvereinbarung getroffen worden ist (wie sie hier erforderlich wäre), läßt sich mit der gesetzlichen Regelung der prozessualen Kostenpflicht nicht vereinbaren. - BGH, 13.06.1972 - X ZR 45/69
Kostenverteilung bei einem Vergleich
Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.1981 - 8 WF 136/80
Davon mag bei klar zutage liegenden abweichenden Sachverhalten eine Ausnahme gemacht werden, so etwa, wenn für § 269 ZPO angenommen wird, eine andere Kostenverteilung in einem, auch außergerichtlichen, Vergleich gehe der gesetzlichen Kostenfolge vor (BGH NJW 1961, 460; MDR 1972, 945;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 39. Aufl. § 269 Anm. 4 B mwN); eine Beweiserhebung darüber jedoch, ob eine solche Kostenvereinbarung getroffen worden ist (wie sie hier erforderlich wäre), läßt sich mit der gesetzlichen Regelung der prozessualen Kostenpflicht nicht vereinbaren.